Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,07 und € 58,44, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig Standesamt

Zuständig

Eine Person mit Brille, die vor schneebedeckten Bergen lächelt
Kontaktdaten von Silvia Linhart
Amtsleitung
Silvia Linhart
Waidhofnerstraße 14
3851 Kautzen
Tel: +43 2864 2241
gemeinde@kautzen.com
silvia.linhart@kautzen.com

 

 
Kontaktdaten von Matthias Schandl
Matthias Schandl
Waidhofnerstraße 14
3851 Kautzen
Tel: +43 2864 2241
gemeinde@kautzen.com
matthais.schandl@kautzen.com