
Ab 1. März in Betrieb
Das zentrale Melderegister (ZMR)
Mit 1. März 2002
tritt das neue Meldegesetz in Kraft.
Jede/r Bürger/in
ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an
der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Eine
Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist
innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Der Meldezettel
hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung Meldezettel bleibt für
das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.)
werden dann im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die
ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Was ist das ZMR?
Eine zentrale
Datenbank, mit der Möglichkeit der österreichweiten Gesamtsicht über alle
Meldungen einer Person.
Das ZMR ist eine
Evidenz, in der alle gemeldeten Personen einmal erfasst sind. Es werden jeder
Person bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem
möglichen Hauptwohnsitz werden gegebenenfalls weitere Wohnsitze vermerkt sein.
Bei der Suche nach einer Person wird das System über alle registrierten
Wohnsitze in Österreich Auskunft geben können. Im Register werden überdies
die Hauptwohnsitzbestätigungen für Obdachlose sowie Meldungen von
Justizanstalten und Polizeigefangenenhäuser über Insassen verarbeitet werden.
Allen Behörden
und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände,
ist die Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt worden. Meldedaten
stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung.
Darüber hinaus
kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken, Versicherungen und ähnlichen Institutionen, ein
Online-Zugriff auf alle Daten des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht,
eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften einhergehen.
Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen
Abfrage in Zukunft in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart
werden können.
Das ZMR bietet außerdem
die Grundlage für jede statistische Erhebung. Insbesondere im Hinblick auf
Volkszählungen wird das ZMR eine entscheidende Erleichterung bieten, da auf
dieses aufbauend in Hinkunft weitgehend registergestützte Zählungen möglich
sein werden.
Anfragen an das
ZMR können von überall durchgeführt werden und so Basis für die
Weiterentwicklung des One-Stop-Government-Prinzips sein.
Jeder Bürgerin,
jedem Bürger, der Wirtschaft und den Behörden steht somit eine der
Grundinformationen allerorts und jederzeit zur Verfügung.
Insbesondere wird
das ZMR Grundlage sein für:
P
Wählerevidenz
(bundesweit)
P
Finanzausgleich
P
Europa-Wählerevidenz
P
Volkszählung
P
u.a.
Wie
und wo kann ich mich jetzt anmelden oder abmelden?
Die Anmeldung
eines Hauptwohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder
Magistrat) die für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gleichzeitig kann man dabei auch den Hauptwohnsitz in der vorherigen Gemeinde
abmelden oder in einen weiteren Wohnsitz umwandeln.
Was
benötige ich für eine Anmeldung?
P
Meldezettel
Für die Anmeldung ist normalerweise nur mehr die Vorlage eines
Meldezettels erforderlich. Meldezettel erhalten Sie auf dem Gemeindeamt bzw. der
Meldestelle und in Wien auch in Trafiken. Weiters kann
der Meldezettel von dieser Seite heruntergeladen werden. Zum
Ausfüllen und Ausdrucken benötigen Sie das Programm "Acrobat
Reader", das Sie ebenfalls im Anschluss herunterladen können.
P
Geburtsurkunde (standesamtliche Geburtsurkunde,
Geburtsbescheinigung, Geburts- und Taufschein
etc.)
P
Letzte Heiratsurkunde (standesamtliche
Heiratsurkunde, Trauungs- oder Eheschein)
P
Staatsbürgerschaftsnachweis
oder Reisepass oder Personalausweis
P
Meldezettel
aller aufrechten Wohnsitze
Bei einem Verzug ins Ausland ist die Meldestelle des bisherigen Hauptwohnsitzes für die Abmeldung zuständig.
Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zentralen Melderegisters:
http://zmr.bmi.gv.at/