Ab 1. März in Betrieb
Das ze
ntrale Melderegister (ZMR)
 

Mit 1. März 2002 tritt das neue Meldegesetz in Kraft.  

Meldepflicht 

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen. 

Der neue Meldezettel 

Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel“ bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden dann im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt. 

Was ist das ZMR? 

Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit der österreichweiten Gesamtsicht über alle Meldungen einer Person.  

Das ZMR ist eine Evidenz, in der alle gemeldeten Personen einmal erfasst sind. Es werden jeder Person bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem möglichen Hauptwohnsitz werden gegebenenfalls weitere Wohnsitze vermerkt sein. Bei der Suche nach einer Person wird das System über alle registrierten Wohnsitze in Österreich Auskunft geben können. Im Register werden überdies die Hauptwohnsitzbestätigungen für Obdachlose sowie Meldungen von Justizanstalten und Polizeigefangenenhäuser über Insassen verarbeitet werden.  

Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, ist die Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt worden. Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung. 

Darüber hinaus kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken, Versicherungen und ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf alle Daten des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften einhergehen.  Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen Abfrage in Zukunft in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart werden können.  

Das ZMR bietet außerdem die Grundlage für jede statistische Erhebung. Insbesondere im Hinblick auf Volkszählungen wird das ZMR eine entscheidende Erleichterung bieten, da auf dieses aufbauend in Hinkunft weitgehend registergestützte Zählungen möglich sein werden.  

Anfragen an das ZMR können von überall durchgeführt werden und so Basis für die Weiterentwicklung des One-Stop-Government-Prinzips sein. 

Jeder Bürgerin, jedem Bürger, der Wirtschaft und den Behörden steht somit eine der Grundinformationen allerorts und jederzeit zur Verfügung.  

Insbesondere wird das ZMR Grundlage sein für:  

P        Wählerevidenz (bundesweit)
P        Finanzausgleich
P         Europa-Wählerevidenz
P         Volkszählung
P          u.a.

 Wie und wo kann ich mich jetzt anmelden oder abmelden?

 Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat) die für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann man dabei auch den Hauptwohnsitz in der vorherigen Gemeinde abmelden oder in einen weiteren Wohnsitz umwandeln.  

Was benötige ich für eine Anmeldung? 

P         Meldezettel
Für die Anmeldung ist normalerweise nur mehr die Vorlage eines Meldezettels erforderlich. Meldezettel erhalten Sie auf dem Gemeindeamt bzw. der Meldestelle und in Wien auch in Trafiken. Weiters kann der Meldezettel von dieser Seite heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen und Ausdrucken benötigen Sie das Programm "Acrobat Reader", das Sie ebenfalls im Anschluss herunterladen können.

P         Geburtsurkunde (standesamtliche Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung, Geburts- und Taufschein            etc.)

P          Letzte Heiratsurkunde (standesamtliche Heiratsurkunde, Trauungs- oder Eheschein)

P        Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass oder Personalausweis

P          Meldezettel aller aufrechten Wohnsitze

Bei einem Verzug ins Ausland ist die Meldestelle des bisherigen Hauptwohnsitzes für die Abmeldung zuständig.

Download Meldezettel

 


Download Acrobat Reader

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zentralen Melderegisters:
http://zmr.bmi.gv.at/