Heizkostenzuschuss NÖ 2009/2010
Die
Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die
Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30.
April 2010 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
· AusgleichszulagenbezieherInnen
· BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
· BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
· BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
· sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss pro Haushalt?
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2009/2010 pro Haushalt einmalig € 130,--
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Als Einkommensgrenzen gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Diese betragen für
· Alleinstehende: € 783,99
· Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.175,45
· Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 82,16
· Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 391,46
Wo und bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2010 beim Gemeindeamt Kautzen möglich. Zur Antragstellung bitte sämtliche Einkommkenssnachweise (z. B.: aktuellen Pensionsabschnitt bzw. Pensionsbescheid, etc.) mitbringen. Die Richtlinien und Antragsformulare sind bei den Gemeindeämtern und unter http://www.noe.gv.at/hkz erhältlich
ACHTUNG – IN DER HEIZPERIODE 2009/2010 IST
EINE ANTRAGSTELLUNG NOTWENDIG –
DER HEIZKOSTENZUSCHUSS KOMMT NICHT AUTOMATISCH!!