Heizkostenzuschuss NÖ 2009/2010

 

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2010 beantragt werden.

 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

 

·               AusgleichszulagenbezieherInnen

·               BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

·               BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

·               BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen

·               sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

 

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss pro Haushalt?

 

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2009/2010 pro Haushalt einmalig  € 130,--           

 

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

 

Als Einkommensgrenzen gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Diese betragen für

 

·               Alleinstehende: € 783,99

·               Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.175,45

·               Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 82,16 

·               Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 391,46

 

Wo und bis wann ist eine Antragstellung möglich?

 

Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2010 beim Gemeindeamt Kautzen möglich. Zur Antragstellung bitte sämtliche Einkommkenssnachweise (z. B.: aktuellen Pensionsabschnitt bzw. Pensionsbescheid, etc.) mitbringen. Die Richtlinien und Antragsformulare sind bei den Gemeindeämtern und unter http://www.noe.gv.at/hkz erhältlich

 

ACHTUNG – IN DER HEIZPERIODE 2009/2010 IST

EINE ANTRAGSTELLUNG NOTWENDIG –

DER HEIZKOSTENZUSCHUSS KOMMT NICHT AUTOMATISCH!!

 

ANTRAGSFORMULAR AUSFÜLLEN UND AUSDRUCKEN